15.11.2024
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Dokument-Nr. 2492

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Urteil11.05.2006Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz1 A 10102/04.OVG
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil11.05.2006

Deutsche Bahn muss Sanie­rungs­kosten an Rechts­nach­folgerin zahlenBundesbahn kam ihrer Erhal­tungs­pflicht einer Brücke nicht nach

Die DB Netz AG muss für die Sanierung einer Straßen­über­führung an den Landkreis Altenkirchen ca. 125.000,00 € zahlen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Der Landkreis Altenkirchen ist Träger der Straßenbaulast für eine Kreisstraße, die mit einer 1886 errichteten Brücke die Bahnlinie Altenkirchen-Au (Sieg) überquert. Die Unter­hal­tungslast für die Brücke oblag zunächst der Deutschen Bundesbahn und ist am 1. Januar 1994 auf den Landkreis übergegangen. Die bereits in den Jahren 1979, 1986 und 1990 festgestellten erheblichen Mängel an dem Bauwerk wurden bis zum Übergang der Straßenbaulast auf den Landkreis nicht beseitigt. Das Verwal­tungs­gericht verurteilte die DB Netz als Rechts­nach­folgerin der Bundesbahn zur Zahlung der Kosten für die Beseitigung der Schäden am Mauerwerk. Das Oberver­wal­tungs­gericht verpflichtet die DB Netz darüber hinaus, auch die Kosten zu tragen, die für die Wieder­her­stellung der Tragfähigkeit der Brücke anfallen.

Die durchgeführte Beweisaufnahme habe erhebliche Schäden an dem Brückenbauwerk ergeben, die die Tragfähigkeit der Brücke minderten. Sie seien darauf zurückzuführen, dass die Bundesbahn ihrer Erhal­tungs­pflicht nicht nachgekommen sei. Da die DB Netz dafür einzustehen habe, dass die Brücke sich beim Übergang der Unter­hal­tungslast auf den Landkreis in ordnungsgemäßem Zustand befunden habe, müsse sie nun die Kosten für die Sanierung tragen, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/06 des OVG Rheinland-Pfalz vom 24.05.2006

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