21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 2122

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil09.02.2006

Gebührenpflicht für Straßen­rei­nigung nur bei angrenzenden Grundstücken

Grund­s­tücks­ei­gentümer müssen in Koblenz nur dann Straßen­rei­ni­gungs­ge­bühren zahlen, wenn ihr Grundstück unmittelbar an die Straße angrenzt. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, der Eigentümer eines Grundstücks an einer Durch­gangs­straße ist, wurde für die Jahre 2001 bis 2003 zu Straßen­rei­ni­gungs­ge­bühren in Höhe von zuletzt 23,12 € pro Jahr veranlagt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwal­tungs­gericht Erfolg, da die Stadt Koblenz nicht nur die an die Straße angrenzenden Grundstücke, sondern auch die sonstigen erschlossenen Grundstücke (Hinter­lie­ger­grund­stücke) bei der Gebüh­re­n­er­hebung berücksichtigen müsse. Dem ist das Oberver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

Aufgrund der Vorschriften des Landess­tra­ßen­ge­setzes habe die Gemeinde ein Wahlrecht, ob sie neben den Eigentümern der an die Straße grenzenden Grundstücke auch die „Hinterlieger” durch Satzung zu Straßen­rei­ni­gungs­ge­bühren heranziehe. Gerechtfertigt sei die vorrangige Heranziehung der angrenzenden Grund­s­tücks­ei­gentümer aus Gründen der Verwal­tung­s­prak­ti­ka­bilität, weil ihnen die Reini­gungs­pflicht klar zugeordnet werden könne. Außerdem hätten die „Angrenzer” einen näheren Bezug zu der Reini­gungs­pflicht („Jeder kehre vor seiner Tür”). Der von der Stadt übernommene Anteil an den Gebühren für die Verschmutzung durch den Durch­gangs­verkehr in Höhe von 30 v. H. sei ausreichend, da das Interesse der Allgemeinheit an der Reinhaltung der Straße geringer als das der Anlieger sei, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/06 des OVG Rheinland-Pfalz

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI