15.11.2024
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Dokument-Nr. 2481

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Beschluss08.06.2006Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen5 B 839/06
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss08.06.2006

Fußball-WM: Keine NPD-Demonstration in GelsenkirchenVersammlung wäre unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Verbots­ver­fügung des Polizei­prä­si­denten Gelsenkirchen entgegen der erstin­sta­nz­lichen Entscheidung bestätigt.

Zur Begründung hat der 5. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Von der für den 10.06.2006 geplanten NPD-Versammlung geht eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Die Fußball-Weltmeis­ter­schaft ist neben den Olympischen Spielen eines der heraus­ra­gendsten Sportereignisse von globaler Bedeutung. Für eine sichere WM Sorge zu tragen, ist eine der zentralen Garantien, welche die Bundesregierung im Rahmen der Bewerbung um die WM 2006 abgegeben hat. Das Sicher­heits­konzept muss außer den von Fußball-Hooligans ausgehenden Gefahren insbesondere auch die Aspekte der allgemeinen und organisierten Kriminalität sowie des Terrorismus berücksichtigen. Darüber hinaus sind gerade beim Spielstandort Gelsenkirchen die zahlreichen Aktivitäten von Vereinen ausländischer Mitbürger anlässlich der Auftaktspiele in den Blick zu nehmen.

Vor diesem außer­ge­wöhn­lichen Hintergrund einer WM sind für die Einschätzung des Senats, dass von der NPD-Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, die folgenden Tatsachen entscheidend: Das italienische Innen­mi­nis­terium hat das Bundes­in­nen­mi­nis­terium im Mai 2006 über ein recht­s­ex­tre­mis­tisches Treffen im März 2006 im öster­rei­chischen Ried informiert. Danach haben recht­s­ex­tre­mis­tische Fan-Clubs, die NPD-Jungen Natio­na­l­de­mo­kraten und andere in dem Schreiben namentlich bezeichnete extremistische Organisationen über die Möglichkeit gesprochen, "Zusammenstöße und Unfälle zu planen, besonders bei Gelegenheit der Demonstration, die am 10.06.2006 in Gelsenkirchen (Bundesrepublik Deutschland) stattfinden" wird. Ferner hat man bei diesem Treffen entschieden, sich der Kontrolle und dem Eingriff der deutschen Sicher­heits­be­hörden bei der Fußball-Weltmeis­ter­schaft zu entziehen. Der Senat hat keine Anhaltspunkte, die Seriosität der vom italienischen Innen­mi­nis­terium übermittelten Erkenntnisse zu bezweifeln.

Nachtrag vom 09.06.2006

Auf einen Eilantrag der NPD hin hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht am 09.06.2006 entschieden, dass die geplante Demonstration abgehalten werden kann. Auflagen wurden nicht erlassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 08.06.2006

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