23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31366

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss24.11.2021

Kein Verstoß gegen Nicht­raucher­schutz­gesetz bei Rauchen in einem teilweise geöffneten ZeltKein Vorliegen eines vollständig umschlossenen Raums

Wird in einem teilweise geöffneten Zelt geraucht, so liegt darin kein Verstoß gegen das Nicht­raucher­schutz­gesetz. Denn in diesem Fall liegt kein vollständig umschlossener Raum vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Jahr 2019 ein Gaststät­ten­be­treiber in Nordrhein-Westfalen Zwangsgeld zahlen, weil er gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen haben soll. Hintergrund des Vorwurfes war, dass der Gaststät­ten­be­treiber im Innenhof seines Lokals Beduinenzelte und Partyzelte aufgestellt hatte, in dem Shishas geraucht wurden. Die Zelte waren dabei zu einer Seite geöffnet. Gegen den Bescheid erhob der Gaststät­ten­be­treiber Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen gab dem Antrag auf Eilrechtsschutz statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Behörde.

Kein Verstoß gegen Nicht­rau­cher­schutz­gesetz

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Die Zwangs­geld­fest­setzung sei voraussichtlich rechtswidrig. Ein Verstoß gegen das Nicht­rau­cher­schutz­gesetz liege nicht vor, denn die teilweise geöffneten Zelte haben keine vollständig umschlossene Räume im Sinne von § 1 Abs. 1 des Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes Nordrhein-Westfalen dargestellt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31366

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI