18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 2877

Drucken
Beschluss04.08.2006Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen4 B 292/06
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss04.08.2006

Befan­gen­heits­antrag in Sport­wet­ten­ver­fahren abgelehnt

In einem Verfahren um die Schließung von Wettan­nah­me­stellen (Sport­wet­ten­ver­fahren) hat das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen den von einem Anwalt gegen die Richter des zuständigen 4. Senats gestellten Befan­gen­heits­antrag als unbegründet abgelehnt.

Im Zusammenhang mit diesem Sport­wet­ten­ver­fahren war am 10.07.2006 als Anzeige in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ein "Offener Brief an Politik und Justiz in Nordrhein-Westfalen" erschienen, in dem der Verband Europäischer Wettunternehmer massive Vorwürfe, u. a. den der Befangenheit, gegen die Richter des 4. Senats erhob. Diese Vorwürfe deckten sich zum Teil mit den im Sport­wet­ten­ver­fahren gegen die Mitglieder des 4. Senats gerichteten Vorwürfen.

Zur Begründung seines Befan­gen­heits­antrags hatte der die Wettan­nah­me­stelle vertretende Rechtsanwalt in einer eidess­tatt­lichen Versicherung einen Anwaltskollegen als Zeugen benannt. Dieser Anwaltskollege hat inzwischen gegen den die Befangenheit rügenden Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen eidess­tatt­lichen Versicherung erstattet. Sämtliche Befan­gen­heits­vorwürfe hat der hierfür zuständige Vertre­tungssenat des Oberver­wal­tungs­ge­richts nunmehr als unbegründet abgelehnt: Es liege kein Grund vor, der vernünf­ti­gerweise die Besorgnis rechtfertigen könne, die Richter würden in der Sache nicht unparteiisch, unvor­ein­ge­nommen oder unbefangen entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nrdrhein-Westfalen vom 07.08.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2877

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI