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Dokument-Nr. 31547

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Beschluss08.02.2022Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen2 A 2912/20
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil, 9 K 8920/18
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss08.02.2022

Be­seitigungs­anordnung wegen Neubaus anstatt Erweiterung eines Einfa­mi­li­en­hausesVorliegen einer formellen Illegalität

Wird anstatt der genehmigten Erweiterung eines Einfa­mi­li­en­hauses dieses durch einen Neubau ersetzt, liegt eine formelle Illegalität des Baus vor. Ist der Bau nicht geneh­mi­gungsfähig, rechtfertigt dies eine Be­seitigungs­anordnung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Eigentümer eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen im September 2017 die Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung des auf dem Grundstück befindlichen Einfa­mi­li­en­hauses. Anstatt des Umbaus und der Erweiterung ließen die Grund­s­tücks­ei­gentümer aber das Einfamilienhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die zuständige Behörde erließ daraufhin einen Baustopp und ordnete die Beseitigung des Neubaus an. Dagegen richtete sich die Klage der Grund­s­tücks­ei­gentümer. Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nunmehr musste das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen über den Fall entscheiden.

Formelle Illegalität wegen Neubaus anstatt Erweiterung des Einfa­mi­li­en­hauses

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Der Neubau stelle sich gegenüber dem genehmigten Vorhaben als "aliud" dar. Der Neubau sei daher formell illegal. Zudem sei der Neubau auch materiell illegal, weil er gegen baupla­nungs­rechtliche Bestimmungen verstoße.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

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