15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 3416

Drucken
Beschluss22.11.2006Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen13 B 1796/06 u. a.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss22.11.2006

Internetwerbung für private Sportwetten kann untersagt werden

Der 13. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat in einer Reihe von Verfahren mit Beschlüssen vom 22. November 2006 entschieden, dass Werbung, die Sportvereine und Fernsehsender auf ihren Internetseiten für private Sportwetten machen, untersagt werden kann.

Verschiedene Sportvereine und Fernsehsender, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben (Antragsteller), warben bzw. werben auf ihren Internetseiten für Sportwetten privater Anbieter wie betandwin bzw. bwin. Diese Internetseiten stellen Mediendienste dar. Die für die Aufsicht über Mediendienste in Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirks­re­gierung Düsseldorf (Antragsgegnerin) untersagte den Antragstellern diese Werbung und ordnete die sofortige Vollziehung der Untersagung an. Deshalb beantragten die Antragsteller u. a. beim Verwal­tungs­gericht Köln, die aufschiebende Wirkung der gegen die Untersagung eingelegten Rechtsbehelfe wieder­her­zu­stellen. Diesen Anträgen gab das Verwal­tungs­gericht Köln insoweit statt, als Werbung für solche privaten Sport­wet­ten­ver­an­stalter untersagt worden war, die über eine Lizenz aus dem EU-Ausland verfügen. Dagegen erhob die Antragsgegnerin Beschwerde, der das Oberver­wal­tungs­gericht nunmehr mit den o. g. Beschlüssen stattgegeben hat. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Die Werbung für private Sport­wet­ten­ver­an­stalter habe untersagt werden dürfen, weil es sich um Werbung für in Nordrhein-Westfalen unerlaubte Glücksspiele handele. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht habe inzwischen auch für Nordrhein-Westfalen entschieden, dass (bis zum 31. Dezember 2007, dem Ende der Frist für eine gesetzliche Neuregelung) das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht durch das Land veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungs­rechtlich unterbunden werden dürfen. Die Untersagung der Werbung für private Sport­wet­ten­ver­an­stalter, die nicht in Deutschland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig seien, verstoße auch nicht gegen Europarecht. Zwar greife das auf Grund der Überg­angs­rechtslage fortbestehende staatliche Wettmonopol in die europarechtlich als Grundfreiheit geschützte Niederlassungs- und Dienst­leis­tungs­freiheit der privaten Sport­wet­ten­ver­an­stalter ein. Dieser Eingriff sei jedoch nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen gerechtfertigt. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht habe eine Überg­angs­rechtslage geschaffen, die den Wettmo­no­po­listen WestLotto in Nordrhein-Westfalen zu tatsächlichen Anstrengungen und Veränderungen veranlasst hätten, um die Wettsucht zu bekämpfen und die Wettlei­den­schaft zu begrenzen. Unter diesen Umständen sei das vorübergehende Festhalten an der Einschränkung des Sport­wet­ten­ge­schäfts mit den europa­recht­lichen Anforderungen noch vereinbar.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG NRW vom 27.11.06

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3416

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI