15.11.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 12724

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Beschluss07.10.2003Oberverwaltungsgericht Münster8 A 90/03
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Köln, Urteil14.11.2002, 6 K 5985/99
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Oberverwaltungsgericht Münster Beschluss07.10.2003

Musikerin kann nicht verlangen, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werdenGrundrecht der Kunstfreiheit gibt keinen Anspruch auf Spielen der Titel im Radio

Ein Künstler hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den WDR, dass von ihm interpretierte, komponierte oder arrangierte Musiktitel im Hörfunkprogramm gesendet werden. Das hat das Oberver­wal­tungs­gericht Münster entschieden.

Die Klägerin, die auf einer elektrischen Orgel zum Teil mit Gesang Unter­hal­tungsmusik spielt, hatte dem WDR bereits mehrere Langspiel­platten bzw. Compact-discs zur Bemusterung übersandt, ohne dass bislang ein Musikstück von ihr gesendet worden war. Sie verklagte daraufhin den WDR und berief sich darauf, dass dieser als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu einer ausgewogenen Programm­ge­staltung verpflichtet sei und nicht nur "große" Produk­ti­o­ns­firmen berücksichtigen dürfe. Der WDR müsse deshalb auch ihre Musikstücke spielen und entsprechende Sendezeiten zur Verfügung stellen. Das Verwal­tungs­gericht Köln wies die Klage ab. Den gegen dieses Urteil gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberver­wal­tungs­gericht mit dem o.g. Beschluss abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Grundrecht der Kunstfreiheit

Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Verbreitung ihrer Musiktitel im Rundfunk. Die inhaltliche Ausgestaltung des Gesamtprogramms des WDR diene nicht dem Interesse einzelner Künstler. Aus dem Grundrecht der Kunstfreiheit folge kein Anspruch gegen den Staat auf Vermittlung von Kunstwerken. Als Träger der verfas­sungs­rechtlich gewährleisteten Rundfunk­freiheit könne sich der WDR auf seine Programm­freiheit berufen. Dazu gehöre als Grundlage der Programm­ge­staltung auch die Auswahl der Musiktitel.

Musikerin ruft Bundes­ver­fas­sungs­gericht an

Die Künstlerin legte gegen den Beschluss des OVG Münster eine Verfas­sungs­be­schwerde ein. Das Bundes­ver­fas­suns­gericht nahm die Verfas­sungs­be­schwerde jedoch nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss vom 15.12.2003 - 1 BvR 2378/03 -). Damit ist der Beschluss des OVG Münster rechtskräftig.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2003 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht NRW (pm/pt)

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