21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 32787

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Münster Urteil29.03.2023

Keine weitere Auskunft aus Verfassungs­schutz­akten zu der Partei Die LinkeWeder Anspruch nach dem Bundes­verfassungs­schutzg­esetz noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbst­be­stimmung

Das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz hat es zu Recht abgelehnt, den Klägern, einer Bundestags­abgeordneten sowie einem vormaligen, langjährigen Abgeordneten der Partei Die Linke, weitere Auskunft über die beim Bundesamt für Verfas­sungs­schutz gespeicherten perso­nen­be­zogenen Daten in Akten zu der Partei sowie ihren Vorgänger- und Unter­or­ga­ni­sa­tionen zu erteilen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz erteilte den Klägern auf ihre Anträge Auskunft über die über sie gespeicherten Daten, soweit diese über das nachrichten-dienstliche Infor­ma­ti­o­ns­system zu ermitteln waren. Die Klagen gegen die Ablehnung der von den Klägern beantragten weiteren Auskunft­s­er­teilung wies das Verwaltungs-gericht Köln ab. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg, die der Klägerin hatte nur zum Teil Erfolg.

Kein Anspruch auf weitere Auskunft­s­er­teilung

Den Klägern steht kein Anspruch nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz auf weitere Auskunft­s­er­teilung über die beim Bundesamt für Verfas­sungs­schutz gespeicherten perso­nen­be­zogenen Daten in Akten zu der Partei Die Linke sowie ihren Vorgänger- und Unter­or­ga­ni­sa­tionen zu. Die nach diesem Gesetz zu beanspruchenden Auskünfte sind bereits erteilt worden.

Unver­hält­nismäßig hoher Verwal­tungs­aufwand

Auch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbst­be­stimmung können die Kläger keine weitergehenden Ansprüche herleiten. Insoweit hat das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz die Auskunft­s­er­teilung ermes­sens­feh­lerfrei abgelehnt. Dabei hat es sich jeweils im Einzelfall rechts­feh­lerfrei auf einen unver­hält­nismäßig hohen Verwaltungsaufwand berufen dürfen. Die Klägerin hat aber einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz über ihren noch nicht beschiedenen Antrag entscheidet, ob und welche ihrer beim Bundesamt gespeicherten Daten mit geheim­dienst­lichen Mitteln erhoben worden sind. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde erhoben werden, über die das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entscheidet.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32787

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI