24.11.2024
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Dokument-Nr. 6950

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Urteil05.11.2008Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern3 L 281/03
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil05.11.2008

Bebauungsplan muss an geänderte Markt­ver­hältnisse angepasst werden - Stadt wendet sich erfolgreich gegen Bau eines Factory Outlet-CentersKein Bau eines Factory Outlet Centers in Kessin

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat auf die Berufung der Hansestadt Rostock eine Genehmigung zur Errichtung eines sog. Factory Outlet Centers – FOC - in Gemeinde Kessin bei Rostock aufgehoben.

Bereist im Jahre 1999 war der Bau des Centers durch Entscheidungen des Oberver­wal­tungs­ge­richts gestoppt worden. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens zur Frage der Kaufkraft- und Umsatzeinbußen durch das geplante FOC für die Rostocker Innenstadt hatte das Verwal­tungs­gericht Schwerin die Klage der Hansestadt abgewiesen, weil sich negative Auswirkungen für den Handel in der Innenstadt nicht feststellen lassen würden.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hält die einem Lübecker Investor im Jahre 1998 durch den Landrat des Landkreises Bad Doberan erteilte Genehmigung dagegen für rechtswidrig. Sie stimme nicht mit den von der Gemeinde Kessin in den Jahren 1991 und 1993 aufgestellten Bebauungsplänen überein und diese erwiesen sich auch als unwirksam. Die Gemeinde habe die Pläne den Zielen der Raumordnung aus dem Jahre 1994 und den geänderten Markt­ver­hält­nissen anpassen müssen, zumal auf Grundlage der Pläne bis 1997 noch kein Center errichtet worden sei. Die Hansestadt könne sich deshalb gegen die Baugenehmigung wenden, weil derartige Vorhaben wegen ihrer Auswirkungen mit ihr als Nachbargemeinde und sog. Oberzentrum abgestimmt werden müssten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.11.2008

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