Dokument-Nr. 6950
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil05.11.2008
Bebauungsplan muss an geänderte Marktverhältnisse angepasst werden - Stadt wendet sich erfolgreich gegen Bau eines Factory Outlet-CentersKein Bau eines Factory Outlet Centers in Kessin
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat auf die Berufung der Hansestadt Rostock eine Genehmigung zur Errichtung eines sog. Factory Outlet Centers – FOC - in Gemeinde Kessin bei Rostock aufgehoben.
Bereist im Jahre 1999 war der Bau des Centers durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts gestoppt worden. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens zur Frage der Kaufkraft- und Umsatzeinbußen durch das geplante FOC für die Rostocker Innenstadt hatte das Verwaltungsgericht Schwerin die Klage der Hansestadt abgewiesen, weil sich negative Auswirkungen für den Handel in der Innenstadt nicht feststellen lassen würden.
Das Oberverwaltungsgericht hält die einem Lübecker Investor im Jahre 1998 durch den Landrat des Landkreises Bad Doberan erteilte Genehmigung dagegen für rechtswidrig. Sie stimme nicht mit den von der Gemeinde Kessin in den Jahren 1991 und 1993 aufgestellten Bebauungsplänen überein und diese erwiesen sich auch als unwirksam. Die Gemeinde habe die Pläne den Zielen der Raumordnung aus dem Jahre 1994 und den geänderten Marktverhältnissen anpassen müssen, zumal auf Grundlage der Pläne bis 1997 noch kein Center errichtet worden sei. Die Hansestadt könne sich deshalb gegen die Baugenehmigung wenden, weil derartige Vorhaben wegen ihrer Auswirkungen mit ihr als Nachbargemeinde und sog. Oberzentrum abgestimmt werden müssten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.11.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6950
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.