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Dokument-Nr. 29891

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Beschluss22.02.2021Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern2 KM 78/21 OVG
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss22.02.2021

Antrag einer Betreiberin eines Friseursalons gegen § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V erfolglosFriseurbetrieb bleibt weiterhin geschlossen

Das Ober­verwaltungs­gericht in Greifswald hat den Antrag einer Betreiberin eines Friseursalons auf vorläufige Außer­voll­zug­setzung des § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V, soweit darin die Schließung der Friseurbetriebe für den Publi­kums­verkehr und das Verbot der mobilen Erbringung dieser Dienst­leis­tungen im Reisegewerbe oder beim Kunden angeordnet wird, abgelehnt.

Die Antragstellerin hat mit ihrem vorläufigen Recht­schutz­antrag vorgetragen, dass die angegriffene Regelung in der Corona-LVO M-V zu unbestimmt und die getroffenen Maßnahmen unver­hält­nismäßig seien. Es liege ein unver­hält­nis­mäßiger Eingriff in die Berufs­aus­übungs­freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie ein Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor.

Kein unver­hält­nis­mäßiger Eingriff

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Ablehnung des Eilantrages damit begründet, dass sich § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht als voraussichtlich rechtswidrig erweise. Die Regelung genüge voraussichtlich dem Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit. Zwar verkenne der Senat nicht, dass in die Rechte der Antragstellerin umfangreich eingegriffen werde, auch wenn die Corona-LVO M-v zwischen­zeitlich bis zum 07.03.2021 in ihrer Geltungsdauer beschränkt worden sei und die Friseurbetriebe ab dem 01.03.2021 ihren Betrieb wieder aufnehmen könnten. Hingegen fänden die in § 2 Abs. 3 Corona-LVO M-V enthaltenen Grund­recht­s­ein­griffe ihre verfas­sungs­rechtliche Rechtfertigung in der staatlichen Schutzpflicht für die Gesundheit der Bevölkerung aus Art. 2 Abs. 1 GG.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/aw)

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