18.10.2024
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Dokument-Nr. 28630

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Beschluss09.04.2020Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss09.04.2020

Coronavirus: Oberverwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern kippt Oster-Reise­be­schrän­kungen in Mecklenburg-VorpommernAußer­voll­zug­setzung von § 4 a SARS-CoV-2 Bekämpfungs­verordnung M-V (i. d. F. v. 8. April 2020)

Das Oberverwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot rückgängig gemacht. Es bezieht sich auf die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4 a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämp­fungs­ver­ordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Mit § 4 a der Verordnung war für den Zeitraum der Osterfeiertage den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt worden tages­tou­ris­tische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die Gemeinden, die unmittelbar an die Ostseeküste angrenzen, sowie in die Stadt Waren an der Müritz und in mehrere Ämter der mecklen­bur­gischen Seenplatte zu unternehmen.

Aufgrund der besonderen Eilbe­dürf­tigkeit der Verfahren hat der Senat zunächst nur sogenannte „Tenorbeschlüsse“ gefasst, die nur die Entscheidung selbst enthalten. Die schriftlichen Entschei­dungs­gründe zu den beiden Beschlüssen liegen zurzeit noch nicht vor. Sie sollen im Laufe des Tages noch hinzugefügt werden.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommernt, ra-online (pm/pt)

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