15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4972

Drucken
Urteil10.10.2007Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern1 L 256/06
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil21.06.2006, 3 A 561/04
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil10.10.2007

Kanal­bau­beiträge der Volkswerft Stralsund aufgehobenBerechnung nach Geschosshöhe ist gleich­heits­widrig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Berufung der Volkswerft Stralsund gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Greifswald vom 21. Juni 2006 (Az. 3 A 561/04) stattgegeben und die sechs Bescheide des Oberbür­ger­meisters der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Kanal­bau­bei­trägen bei der Volkswerft Stralsund in Höhe von insgesamt ca. 6,8 Mio Euro aufgehoben.

In ihrer im Anschluß an die Verkündung der Entscheidung abgegebenen kurzen mündlichen Begründung verwies die Vorsitzende des 1. Senats, Frau Präsidentin des OVG Kohl darauf, dass die Beitrags­er­hebung nach Maßgabe der Satzung der Hansestadt Stralsund wegen der Besonderheiten der Grund­s­tücks­si­tuation der Klägerin (übergroßes Grundstück mit aufstehender 75m hoher Werfthalle) nicht sachgerecht sei.

Eine Beitrags­be­messung, die auch für ein übergroßes Grundstück an die nur auf einer kleinen Teilfläche höchstzulässige Bebauung (Werfthalle) anknüpfe, sei nicht vorteilsgerecht und damit gleich­heits­widrig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4972

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI