01.11.2024
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Dokument-Nr. 1920

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Beschluss15.02.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 8 B 2. und 3.04
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss15.02.2006

Klagen gegen Rückmel­de­ge­bühren an Berliner Hochschulen

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen gegen die an Berliner Hochschulen erhobenen Rückmel­de­ge­bühren verhandelt.

Es hat beschlossen, die Verfahren auszusetzen und die Klagen dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht vorzulegen, da es die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 EUR (früher: 100 DM) für verfas­sungs­widrig hält.

Die Gebühr stehe in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung. Die Bearbeitung einer Rückmeldung bei den Berliner Hochschulen verursache nur einen durch­schnitt­lichen Verwal­tungs­aufwand in der Größenordnung von 11,42 EUR (früher: 22,34 DM). Die Gebühr betrage damit das 4,5-fache des Kostenaufwands.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.02.2006

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