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Dokument-Nr. 34522

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Beschluss18.10.2024Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 6 S 37/24
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss18.10.2024

Online-Nachrich­ten­portal: Innen­mi­nis­terium muss Auskunft erteilenOnline-Nachrich­ten­portal mit dem Auskunfts­an­spruch der Presse oder dem Rundfunk gleichzustellen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat das Bundes­mi­nis­terium des Innern und für Heimat in einem einstweiligen Rechts­schutz­verfahren verpflichtet, dem Betreiber eines Online-Nachrich­ten­portals Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unter­lassungs­begehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete.

Nach Auffassung des Senats hat der Betreiber des Online-Nachrich­ten­portals einen verfas­sungs­un­mit­telbaren presse­recht­lichen Auskunftsanspruch. Das Portal sei ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot. Deshalb sei es im Hinblick auf den Auskunfts­an­spruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen.

Gesteigertes öffentliches Interesse

Zudem bestehe hinsichtlich des in Rede stehenden Auskunfts­be­gehrens ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktua­li­tätsbezug, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigten. Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regie­rungs­kri­tische Presse­be­rich­t­er­stattung mit Hilfe externer Anwalts­kanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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