21.01.2026
Urteile, erschienen im Dezember2025
 MoDiMiDoFrSaSo
491234567
50891011121314
5115161718192021
5222232425262728
1293031    
Urteile, erschienen im Januar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
1   1234
2567891011
312131415161718
419202122232425
5262728293031 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.01.2026 
Sie sehen zwei Mietfahrräder auf dem Gehweg.

Dokument-Nr. 35713

Sie sehen zwei Mietfahrräder auf dem Gehweg.
Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss19.01.2026

Keine "nextbike"-Mieträder auf öffentlichem Straßenland

Mietfahrräder des Verlei­hun­ter­nehmens "nextbike" dürfen nach einer Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden.

Die Antragstellerin betreibt in Berlin ein öffentliches Fahrr­ad­ver­leih­system u.a. im stati­o­ns­un­ge­bundenen sog. Free-Floating-Modell. Dabei werden Fahrräder ohne feste Stationen im öffentlichen Raum bereitgestellt, die von Kunden über eine App gebucht und genutzt sowie innerhalb einer sogenannten "Flex-Zone" wieder zurückgegeben werden können. Bis zum 30. Juni 2025 betrieb die Antragstellerin das System auf der Grundlage eines mit dem Land Berlin geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages und erhielt jeweils befristete Sonder­nut­zungs­er­laubnisse. Über eine Fortsetzung dieses Modells konnten sich die Beteiligten nicht einigen. Die Antragstellerin betrieb ihr Fahrr­ad­ver­mie­tungs­ge­schäft jedoch weiter. Eine Sonder­nut­zungs­er­laubnis beantragte sie nicht. Daraufhin forderte die Senats­ver­waltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Antragstellerin im Juli 2025 sofort vollziehbar auf, das gewerbliche Anbieten der Fahrräder im öffentlichen Straßenraum des Landes Berlin zu unterlassen und ihre im Stadtgebiet verteilten insgesamt 6.500 Mietfahrräder unverzüglich zu entfernen. Der Eilantrag der Antragstellerin beim Verwal­tungs­gericht Berlin hatte keinen Erfolg.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts bestätigt. Die Beschwerde der Antragstellerin ist den Erwägungen des erstin­sta­nz­lichen Beschlusses nicht überzeugend entge­gen­ge­treten, der maßgeblich auf das aus dem Geschäftsmodell der Antragstellerin resultierende Regulie­rungs­be­dürfnis abgestellt hat, das sich aus der besonders intensiven Inanspruchnahme öffentlichen Straßenlandes durch die sehr große Anzahl von Mietfahrrädern ergibt. Die Fahrräder würden häufig verkehrs­be­hindernd auf Gehwegen stehen oder liegen und beein­träch­tigten damit den Gemeingebrauch anderer Verkehrs­teil­nehmer erheblich.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI