Dokument-Nr. 24043
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2017
Mozzarella, Nordseekrabbensalat und "Flensburger Fördetopf" im Handgepäck unzulässigTransportvorgaben für Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen von Reisendem nicht eingehalten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass 272 g Büffelmozzarella, 155 g Nordseekrabbensalat und 140 g "Flensburger Fördetopf" nicht im Handgepäck eines Fluggastes mitgeführt werden dürfen und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bundespolizei dem Kläger im März 2013 am Flughafen Berlin-Tegel zu Recht untersagt, die genannten Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren. Es handelt sich nach dem in Deutschland unmittelbar geltenden europäischen Verordnungsrecht über die Kontrolle des Handgepäcks bei den Lebensmitteln um Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Derartige Mischungen dürfen allenfalls in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter befördert werden. Diese Vorgaben, die hinreichend bestimmt sind, hat der Kläger nicht eingehalten. Die Bundespolizei war auch nicht verpflichtet, die mitgeführten Lebensmittel auf das Vorhandensein von Flüssigsprengstoff zu untersuchen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24043
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.