15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 24043

Drucken
Urteil28.03.2017Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 6 B 70.15
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2017

Mozzarella, Nordsee­krab­bensalat und "Flensburger Fördetopf" im Handgepäck unzulässigTrans­port­vorgaben für Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen von Reisendem nicht eingehalten

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass 272 g Büffel­moz­zarella, 155 g Nordsee­krab­bensalat und 140 g "Flensburger Fördetopf" nicht im Handgepäck eines Fluggastes mitgeführt werden dürfen und damit eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bundespolizei dem Kläger im März 2013 am Flughafen Berlin-Tegel zu Recht untersagt, die genannten Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren. Es handelt sich nach dem in Deutschland unmittelbar geltenden europäischen Verord­nungsrecht über die Kontrolle des Handgepäcks bei den Lebensmitteln um Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Derartige Mischungen dürfen allenfalls in Einzel­be­hält­nissen mit einem Fassungs­vermögen von nicht mehr als 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungs­vermögen von nicht mehr als 1 Liter befördert werden. Diese Vorgaben, die hinreichend bestimmt sind, hat der Kläger nicht eingehalten. Die Bundespolizei war auch nicht verpflichtet, die mitgeführten Lebensmittel auf das Vorhandensein von Flüssig­sprengstoff zu untersuchen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24043

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI