18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 33883

Drucken
Urteil04.04.2024Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 6 B 18/22
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil04.04.2024

Keine Auskunft über Begnadigungen durch den Bundes­prä­si­denten

Der für das Presserecht zuständige 6. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg hatte sich mit einem Auskunfts­be­gehren über Begnadigungen durch den Bundes­prä­si­denten zu befassen.

Der Kläger ist Projektleiter eines Vereins, der ein Internet-Portal zur Förderung der Infor­ma­ti­o­ns­freiheit betreibt. Daneben ist er nach eigenen Angaben als freier Journalist tätig. Er begehrte von der Pressestelle des Bundes­prä­si­di­alamtes eine Übersicht sämtlicher Begnadigungen durch den Bundes­prä­si­denten in den Jahren 2004 bis 2021 mit den Namen der begnadigten Personen, dem Aktenzeichen der zugrun­de­lie­genden Straf- oder Diszi­pli­na­r­ver­fahren, der diesen zugrun­de­lie­genden Verfehlungen und dem Datum der Begnadigung. Die auf Erteilung dieser Auskünfte gerichtete Klage hatte vor dem Verwal­tungs­gericht keinen Erfolg.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, der presse­rechtliche Auskunfts­an­spruch beziehe sich allein auf behördliches Handeln im funktionalen Sinn. Der Bundespräsident handele bei der Ausübung des Begna­di­gungs­rechts aber nicht als Behörde, sondern nehme als Verfas­sungsorgan ihm eingeräumte verfas­sungs­recht­lichen Befugnisse wahr.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI