Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.10.2005
Kein Weiterbestand einer in der DDR erteilten Arzneimittelzulassung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen eines Arzneimittelunternehmens entschieden, das die Zulassung für seine Tierarzneimittel Mitte 1990 vom damaligen DDR-Gesundheitsministerium erhalten hatte.
Nach Auffassung des zuständigen 5. Senats galt diese Zulassung nach dem Ende der DDR nicht fort. Das bundesdeutsche Arzneimittelgesetz habe nur vorläufig den weiteren Vertrieb dieser Arzneimittel erlaubt, dafür aber im Zusammenhang mit dem Recht der europäischen Gemeinschaften die Vorlage pharmazeutischer Unterlagen verlangt, um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit fachbehördlich prüfen zu lassen. Da die Klägerin solche Unterlagen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist nicht eingereicht hatte, blieben ihre Berufungen ohne Erfolg.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.10.2005