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Dokument-Nr. 1167

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Urteil25.10.2005Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 5 B 9 und 10.05
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.10.2005

Kein Weiterbestand einer in der DDR erteilten Arznei­mit­tel­zu­lassung

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen eines Arznei­mit­tel­un­ter­nehmens entschieden, das die Zulassung für seine Tiera­rz­nei­mittel Mitte 1990 vom damaligen DDR-Gesund­heits­mi­nis­terium erhalten hatte.

Nach Auffassung des zuständigen 5. Senats galt diese Zulassung nach dem Ende der DDR nicht fort. Das bundesdeutsche Arznei­mit­tel­gesetz habe nur vorläufig den weiteren Vertrieb dieser Arzneimittel erlaubt, dafür aber im Zusammenhang mit dem Recht der europäischen Gemeinschaften die Vorlage pharma­zeu­tischer Unterlagen verlangt, um die Wirksamkeit und Unbedenk­lichkeit fachbehördlich prüfen zu lassen. Da die Klägerin solche Unterlagen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist nicht eingereicht hatte, blieben ihre Berufungen ohne Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 25.10.2005

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