18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 2257

Drucken
Urteil28.03.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 5 B 4.06
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2006

Künstlerin darf Ihren Vornamen ändern - Recht am eigenen Namen hat hohen WertKünstlerin darf Vornamen "Dea" tragen

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung des Vornamens bei einer Künstlerin bejaht und damit ein anders lautendes Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin aufgehoben.

Die Klägerin, eine Künstlerin, hatte beantragt, ihren beiden bisherigen Vornamen Andrea Beate den weiteren Vornamen "Dea" (lat.: Göttin) voranzustellen. Sie hatte geltend gemacht, sie sei mit dem Vornamen "Dea" in der Kunstszene sowie in der Öffentlichkeit als Schrift­stellerin und Verfasserin von Theaterstücken weltweit bekannt geworden und identifiziere sich mit diesem Namen.

Der 5. Senat hat den hohen Wert betont, der dem Recht am eigenen Namen zukommt, und der Haltung der Klägerin in Bezug auf ihre künstlerischen, beruflichen und persönlichen Belange grund­rechts­gleiches Gewicht beigemessen. Gegenüber diesen Belangen müsse das öffentliche Interesse daran, dass die Klägerin lediglich ihre beiden bisherigen Vornamen weiterführe, zurücktreten. Die im Namen­s­än­de­rungsrecht getroffene gesetzliche Grund­ent­scheidung, wonach es eine freie Abänderbarkeit des Vornamens nicht gebe, werde damit jedoch nicht in Frage gestellt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2257

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI