21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil15.11.2007

Branden­bur­gische Hunde­hal­ter­ver­ordnung ist rechtmäßigVorschriften für Kampfhunde sind zulässig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Normen­kon­troll­ver­fahren entschieden, dass die Branden­bur­gische Hunde­hal­ter­ver­ordnung vom 16. Juni 2004 (GVBl. II S. 458) rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Dazu gehört auch die Vorschrift, wonach die Hunderasse der American Staffordshire Terrier unwiderlegbar als gefährlich gilt, ferner das Verbot der Haltung dieser Hunde und die Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang für den bisherigen Bestand dieser Hunde. Insbesondere habe der Verord­nungsgeber in zulässiger Weise regeln dürfen, dass die Gefährlichkeit solcher Hunde nicht durch einen so genannten Wesenstest widerlegt werden kann. Nach dem ihm zustehenden Einschätzungs- und Progno­se­spielraum habe der Verord­nungsgeber im Hinblick auf das hohe Rechtsgut des Lebens und der Gesundheit der Bürger, die vor gefährlichen Hunden geschützt werden sollen, das Restrisiko, das auch nach einem erfolgreich verlaufenen Wesenstest verbleibe, nicht in Kauf nehmen müssen.

Quelle: ra-online, OVG Berlin-Brandenburg

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