21.11.2024
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Dokument-Nr. 34428

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss26.09.2024

"Compact TV"-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommenArglistige Täuschung schließt eine umfassende Inter­es­se­n­ab­wägung aus

Eine Lehr­amts­referendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamten­ver­hältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.

Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramts­re­fe­rendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht darüber, dass sie für COMPACT TV als Moderatorin gearbeitet hat. Das von ihr zunächst angerufene VG Frankfurt (Oder) hatte in seinem Beschluss Ausführungen dazu gemacht, warum diese Tätigkeit an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse.

Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig

Das OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde der Lehramts­re­fe­rendarin bereits aus dem Grund zurückgewiesen, dass die Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung der Wieder­her­stellung der Entschlie­ßungs­freiheit des Dienstherrn diene. Die Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamte­n­er­nennung an sich nichts im Wege stünde. Eine umfassende Inter­es­se­n­ab­wägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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