18.10.2024
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Dokument-Nr. 32448

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.12.2022

Kein höherer Zuschuss für Schulen in freier Trägerschaft in BrandenburgOVG Berlin-Brandenburg lehnt Bezuschussung einer Waldorfschule ab

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Musterverfahren entschieden, dass dem Kläger - einem eingetragenen Verein, der in Frankfurt (Oder) eine Waldorfschule betreibt - kein höherer Zuschuss zur Finanzierung dieser Schule zusteht.

Der Kläger vertritt die Auffassung, dass die branden­bur­gische Ersatzschulzuschussverordnung nach der Änderung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zum 1. Januar 2018 rechtswidrig geworden sei. Obwohl der Änderung­s­ta­rif­vertrag eine zusätzliche sechste Entwick­lungsstufe eingeführt habe, knüpfe die Ersatz­schul­zu­schuss­ver­ordnung bei der Bemessung der Perso­na­l­durch­schnitts­kosten für Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen weiterhin an die Entwick­lungsstufe 4 der entsprechenden Entgeltgruppe an. Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt (Oder) hat sich dieser Ansicht angeschlossen und das Land Brandenburg verpflichtet, bei der Zuschuss­be­rechnung anstelle der Entwick­lungsstufe 4 die Entwick­lungsstufe 5 zu berücksichtigen.

Keine Bindung des Verord­nungs­gebers an Vorgaben des Schulgesetztes

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat das erstin­sta­nzliche Urteil geändert und die Klage des Ersatz­schul­trägers abgewiesen. Der branden­bur­gische Gesetzgeber habe dem Verord­nungsgeber bei der Festsetzung der Entwick­lungsstufe einen Gestal­tungs­spielraum überlassen, von dem der Verord­nungsgeber pauschalierend Gebrauch machen dürfe. Er sei insoweit grundsätzlich nicht an Vorgaben des Schulgesetzes gebunden und habe die Grenzen seines Gestal­tungs­spiel­raumes nicht überschritten. Nach Inkrafttreten des Änderung­s­ta­rif­vertrags sei er nicht verpflichtet gewesen, die in der Ersatz­schul­zu­schuss­ver­ordnung festgesetzte Entwick­lungsstufe 4 zu Gunsten der Träger freier Schulen zu erhöhen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)

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