23.11.2024
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Dokument-Nr. 1108

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Urteil20.10.2005Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 12 B 3.05
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.10.2005

Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Berufung von drei Klägerinnen in dem sog. Dosenpfand-Verfahren zurückgewiesen.

Das OVG hat zur Begründung ausgeführt, die Pfand- und Rücknah­me­pflichten nach der Verpa­ckungs­ver­ordnung seien rechtmäßig. Sie stehen nach Auffassung des Senats insbesondere mit dem Europarecht und den Vorgaben des EuGH in seinen Urteilen zum deutschen Einwegpfand vom Dezember 2004 in Einklang. Maßgebend seien in diesem Zusammenhang nicht eventuelle Mängel bei der Einführung des Pfandsystems, sondern vielmehr, ob derzeit ein hinreichendes Rücknahmesystem für die Händler und Hersteller sowie eine ausreichende Anzahl von Rückgabestellen für die Verbraucher bestünden.

Die mit dem Einwegpfand verbundene Beein­träch­tigung des Binnenhandels sei durch Gründe des Umweltschutzes gerechtfertigt. Die Pfand- und Rücknah­me­pflichten nach der Verpa­ckungs­ver­ordnung stehen nach Auffassung des Senats auch mit dem deutschen Recht in Einklang. Die Verordnung finde eine ausreichende Grundlage im Kreis­l­auf­wirt­schafts- und Abfallgesetz. Sie verletze die Klägerinnen auch nicht in ihren Grundrechten. Das Einwergpfand sei geeignet, zu der vom Verord­nungsgeber angestrebten Abfall­ver­meidung durch Stützung der Mehrweg-Systeme und zur Eindämmung der Umwelt­ver­schmutzung durch weggeworfene Dosen und Flaschen beizutragen. Die damit verbundenen Belastungen für die Klägerinnen seien zumutbar.

Der Senat hat die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/05 des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.10.2005

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