21.11.2024
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Dokument-Nr. 7158

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Urteil17.12.2008Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 12 A 8.07, OVG 12 A 11.07
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.12.2008

Endgültiges Aus für den Flughafen Berlin-Tempelhof

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Klagen gegen einen Bescheid abgewiesen, mit dem die Senats­ver­waltung für Stadt­ent­wicklung die Anlagen und Flächen des Flughafens Tempelhof aus der luftver­kehrs­recht­lichen Zweckbestimmung (Planfest­stellung) entlassen hat. Dies bedeutet, dass Tempelhof endgültig als Standort für einen Verkehrs­flughafen aufgegeben wird. Das Flugha­fen­gelände kann nunmehr anderweitig genutzt werden.

Der Flugbetrieb war bereits Ende Oktober 2008 eingestellt worden, weil die Senats­ver­waltung für Stadt­ent­wicklung die der Flugplatz­be­treiberin erteilte Betrie­bs­ge­neh­migung auf deren Antrag hin widerrufen hatte und hiergegen gerichtete Klagen von Luftfahrt­un­ter­nehmen ohne Erfolg geblieben waren.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Klagen gegen die Entlassung des Flugha­fen­ge­ländes aus der Planfest­stellung als unzulässig bzw. unbegründet angesehen. Die Kläger, ein Privatmann sowie die Inter­es­sen­ver­ei­nigung City-Airport Tempelhof e.V., seien durch die Aufhebung der Planfest­stellung nicht in eigenen Rechten verletzt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.12.2008

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