21.11.2024
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Dokument-Nr. 1345

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Urteil24.11.2005Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 12 A 3.05
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil24.11.2005

Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tegel erfolglos

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen von fünf Luftfahrt­un­ter­nehmen gegen den Widerruf der Betrie­bs­ge­neh­migung für den Flughafen Berlin-Tegel zurückgewiesen.

Der Widerruf soll wirksam werden nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahnen für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld. Die klagenden Airlines nutzen den Flughafen Tegel und haben teilweise dort ihren Geschäftssitz.

Der 12. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts hat entschieden, dass die Klägerinnen durch die Aufhebung der Betrie­bs­ge­neh­migung für den Flughafen Tegel nicht in ihren Rechten verletzt werden. Die Schließung des Flughafens im Einverständnis mit der Betreiberin sei grundsätzlich zulässig und setze eine Aufhebung der Planfest­stellung nicht voraus. Ein Luftfahrt­un­ter­nehmen habe keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm genutzter Flughafen auf Dauer erhalten bleibe. Die Belange der von Tegel operierenden Unternehmen seien bei der Entscheidung der Senats­ver­waltung ausreichend berücksichtigt worden. Die Beein­träch­tigung für die Klägerinnen beschränke sich letztlich auf eine Verlagerung des Geschäfts­be­triebs. Durch die Verknüpfung der Schließung von Tegel mit dem Betriebsbeginn des Flughafens BBI in Schönefeld werde zudem ein funkti­o­ns­fähiger Ersatzstandort zur Verfügung stehen. Die Sorge der Klägerinnen, auf eine "Baustelle" umziehen zu müssen, sei unbegründet. Vor einer befürchteten Benachteiligung am neuen Standort in Schönefeld seien die Klägerinnen durch das Luftver­kehrsrecht geschützt.

Der Senat hat die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 18/05 des OVG Berlin-Brandenburg vom 24.11.2005

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