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Dokument-Nr. 4233

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Beschluss14.05.2007Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 11 S 83.06
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss14.05.2007

Müllver­bren­nungs­anlage verletzt keine Rechte eines Immobi­li­en­händlersEilantrag gegen Müllver­bren­nungs­anlage in Rüdersdorf erfolglos

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Immobi­li­en­un­ter­nehmens abgelehnt, mit dem die Fertigstellung und Inbetriebnahme eines in Rüdersdorf/Brandenburg geplanten und unter Einsatz von Ersatz­brenn­stoffen aus Abfall­be­hand­lungs­anlagen und Gewerbeabfällen zu betreibendes Indus­trie­kraftwerk zur Erzeugung von elektrischer Energie vorläufig gestoppt werden sollte.

Das Immobi­li­en­un­ter­nehmen ist Eigentümer zahlreicher in der Gemeinde Rüdersdorf belegener Grundstücke, die teilweise an das Grundstück der immis­si­ons­schutz­rechtlich genehmigten Anlage angrenzen. Es beabsichtigt, insbesondere seine am Stienitzsee gelegenen Grundstücke in den nächsten Jahren zu Wohngebieten und zu Flächen für den Tourismus zu entwickeln.

Der 11. Senat prüfte eine Vielzahl von Einwänden, insbesondere zu den Komplexen Luftreinhaltung, Lärmschutz und Störfa­ll­vorsorge, stellte nach der im Eilrechts­schutz­ver­fahren nur möglichen summarischen Prüfung aber keine Verletzung der Rechte des Immobi­li­en­un­ter­nehmens fest.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/07 des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.05.2007

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