Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss14.05.2007
Müllverbrennungsanlage verletzt keine Rechte eines ImmobilienhändlersEilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Immobilienunternehmens abgelehnt, mit dem die Fertigstellung und Inbetriebnahme eines in Rüdersdorf/Brandenburg geplanten und unter Einsatz von Ersatzbrennstoffen aus Abfallbehandlungsanlagen und Gewerbeabfällen zu betreibendes Industriekraftwerk zur Erzeugung von elektrischer Energie vorläufig gestoppt werden sollte.
Das Immobilienunternehmen ist Eigentümer zahlreicher in der Gemeinde Rüdersdorf belegener Grundstücke, die teilweise an das Grundstück der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage angrenzen. Es beabsichtigt, insbesondere seine am Stienitzsee gelegenen Grundstücke in den nächsten Jahren zu Wohngebieten und zu Flächen für den Tourismus zu entwickeln.
Der 11. Senat prüfte eine Vielzahl von Einwänden, insbesondere zu den Komplexen Luftreinhaltung, Lärmschutz und Störfallvorsorge, stellte nach der im Eilrechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung aber keine Verletzung der Rechte des Immobilienunternehmens fest.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 19/07 des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.05.2007