14.11.2024
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Dokument-Nr. 882

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss16.08.2005

Flamenco Festival in Berlin darf uneingeschränkt stattfindenOVG Berlin-Brandenburg weist Eilantrag eines Anwohners zurück

Die auf einer Freilichtbühne des Veran­stal­tungs­zentrums Pfefferberg geplanten acht Abend­ver­an­stal­tungen des 10. Flamenco Festivals Berlin können ohne Einschränkungen stattfinden. Der Eilantrag eines Anwohners gegen den von den Open-Air-Veranstaltungen ausgehenden Lärm hatte auch in zweiter Instanz vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

Der Anwohner sieht sich durch die Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte, für die der Veranstalterin vom zuständigen Bezirksamt eine Ausnah­me­ge­neh­migung erteilt worden ist, in unzumutbarer Weise in seiner Abend- und Nachtruhe beeinträchtigt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg sah nach der im Eilverfahren nur möglichen eingeschränkten Prüfung die Rechtmäßigkeit der erteilten Ausnah­me­ge­neh­migung zwar hinsichtlich einzelner Punkte als offen an. Die in einem solchen Fall anzustellende Inter­es­se­n­ab­wägung ging indes zu Gunsten der Veranstalterin des Festivals aus.

Denn nach Auffassung des 11. Senats sind die von dem Anwohner geltend gemachten Beein­träch­ti­gungen nicht so gravierend, dass eine Beschränkung des Flamenco Festivals zwingend erforderlich wäre. Dabei war zu berücksichtigen, dass eine Absage oder auch nur teilweise Veränderung des Programms des lange vorbereiteten und öffentlich geförderten Festivals für die Veranstalterin einen erheblichen Imageverlust und erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge gehabt hätte.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2005

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