18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.

Dokument-Nr. 2470

Drucken
Urteil02.06.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 11 A 11.05
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil02.06.2006

Branden­bur­gische Kormo­ran­ver­ordnung bleibt wirksam - Kormorane zum Abschuss freiOVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verordnung zum Schutz der Fischer

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag eines Natur­schutz­ver­bandes zurückgewiesen, die Verordnung zur Abwendung erheblicher fische­rei­wirt­schaft­licher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt (Branden­bur­gische Kormo­ran­ver­ordnung) für unwirksam zu erklären.

Im Wege eines Normen­kon­troll­ver­fahrens begehrte der Natur­schutz­verband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V., die Kormo­ran­ver­ordnung des Landes Brandenburg vom 1. Dezember 2004 für nichtig zu erklären. Diese Verordnung zur Abwendung erheblicher fische­rei­wirt­schaft­licher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt lässt die Tötung von Kormoranen durch Abschüsse in der Zeit vom 16. August bis zum 15. März sowie bei nicht am Brutgeschäft beteiligten Kormoranen (Jungvögeln) ganzjährig zu. Abgeschossen werden dürfen Kormorane, die sich auf, über oder näher als 500 Meter an einem Fische­rei­ge­wässer befinden.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hielt den Normen­kon­trol­lantrag bereits für unzulässig, weil der Naturschutzbund keine Verletzung eigener Rechte habe geltend machen können und weil eine so genannte "altruistische" Verbandsklage sowohl nach dem Bundes­na­tur­schutz­gesetz als auch nach dem Branden­bur­gischen Natur­schutz­gesetz lediglich gegen Verwaltungsakte, nicht aber gegen Rechts­ver­ord­nungen eröffnet sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.06.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2470

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI