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Dokument-Nr. 34456

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil10.10.2024

Branden­bur­gische Bauge­büh­ren­ordnung verstößt gegen Landes­ver­fassungBauge­büh­ren­ordnung verfas­sungs­widrig

Die Gebüh­ren­re­ge­lungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Branden­bur­gischen Bauge­büh­ren­ordnung vom 5. Oktober 2016 sind nicht mit dem in Artikel 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Konne­xi­tätsgebot vereinbar. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg in einem Normen­kontroll­verfahren entschieden.

Das landes­ver­fas­sungs­rechtliche Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land zu einem vollständigen Kostenausgleich bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Antragsteller - vier Landkreise des Landes Brandenburg - rügen mit ihrem Normen­kon­trol­lantrag, dass die Gebüh­re­n­er­hebung auf der Grundlage der Baugebührenordnung nicht ausreiche, um die Kosten auszugleichen, die ihnen durch die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauauf­sichts­behörde entstehen.

Gebührenordnung mit Konne­xi­tätsgebot unvereinbar

Nach Auffassung des OVG verlange das Konne­xi­tätsgebot eine sorgfältige und gründliche Kostenprognose unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkennt­nis­quellen. Diese Anforderungen habe das Land Brandenburg verfehlt, indem es trotz erkennbar steigender Perso­na­l­auf­wen­dungen lediglich einen Durch­schnittswert der Jahre 2011 bis 2014 herangezogen und die zum Zeitpunkt des Verord­nungs­er­lasses bereits bekannten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht vollständig berücksichtigt habe. Die Revision zum BVerwG wurde nicht zugelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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