20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 2105

Drucken
Beschluss17.03.2006Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 1 S 26.06
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss17.03.2006

Demonstration türkischer Vereine unter Auflagen

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin im Wesentlichen bestätigt, mit der das Verbot einer Demonstration türkischer Vereine unter dem Motto „Protest gegen die Stigmatisierung des türkischen Volkes und Geschichts­ver­fäl­schung der Ereignisse im Jahre 1915 zwischen Armeniern und Muslimen im Osmanischen Reich“ aufgehoben worden war.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Versammlung allerdings nur mit der einschränkenden Auflage gestattet, dass in dem Aufzug am 18. März 2006 weder auf Transparenten noch in Reden oder anderen Wort- oder Schrift­bei­trägen ein Genozid an den Armeniern als Lüge bezeichnet werden darf. Denn im Gegensatz zum Verwal­tungs­gericht hat der 1. Senat die Behauptung, ein Genozid an der armenischen Bevölkerung im Jahre 1915 sei eine „Lüge“, für strafbar gehalten, weil damit der objektive Tatbestand des § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) erfüllt sei. Diesem Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit hätte die Versamm­lungs­behörde unter Beachtung des Gewichts, das dem Grundrecht der Versamm­lungs­freiheit zukommt, statt mit einem Verbot der Versammlung mit dem weniger einschneidenden Mittel einer Auflage begegnen können und müssen.

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2105

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI