18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 33762

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss21.02.2024

OVG bestätigt: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der Botschaft der Russischen FöderationDer Beschluss ist unanfechtbar

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschafts­ge­bäudes bleibt versammlungs­behördlich untersagt. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Anmelder der Demonstration war bereits beim Verwal­tungs­gericht mit einem Eilantrag gescheitert. Seine Beschwerde ist nun auch vom Oberver­wal­tungs­gericht zurückgewiesen worden.

Völker­recht­licher Schutz von Frieden und Würde der Botschaft verletzt

Die geplante Projektion verletze den völker­recht­lichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projek­ti­o­ns­fläche genutzt werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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