21.11.2024
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Dokument-Nr. 32090

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss16.08.2022

Bundes­kanz­leramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informierenBundes­kanz­leramt nicht für konkrete Auskunft­s­er­suchen des Antragstellers zuständig

Das Bundes­kanz­leramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächs­termine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg.

Der Journalist wollte konkret wissen, welche Gesprächs­termine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat.

OVG bestätigt Urteil der Vorinstanz

Das OVG bestätigt den angefochtene Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin im Ergebnis. Dem Journalisten steht kein presse­recht­licher Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt zu. Herrn Schröders Büro sei eine eigenständige Behörde im presse­recht­lichen Sinn. Das Bundes­kanz­leramt sei daher für das Auskunftsersuchen nicht zuständig. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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