23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 34053

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss04.06.2024

Brandenburg muss Funktionär von "Die Heimat" nicht in Justizdienst aufnehmenBekämpfung freiheitliche demokratische Grundordnung rechtfertigt Aufnah­me­aus­schluss

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines hohen Funktionärs der Partei "Die Heimat", der früheren NPD, auf Aufnahme in den juristischen Vorbe­rei­tungs­dienst des Landes Brandenburg abgelehnt.

Der erfolgreiche Abschluss des Vorbe­rei­tungs­dienstes ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit u.a. als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ("Volljurist"). Nach einem Beschluss des BVerfG vom 5. Oktober 1977, dem der Senat folgt, darf die Einstel­lungs­behörde von der Aufnahme derjenigen Bewerber absehen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen.

Die in der Verfassung enthaltenen Wertent­schei­dungen schlössen es aus, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfas­sungs­ordnung ausgingen. Das BVerG hat die Verfas­sungs­feind­lichkeit der Partei in seinen Urteilen vom 17. Januar 2017 (zum Parteiverbot der NPD) und vom 23. Januar 2024 (zum Ausschluss der Partei "Die Heimat" von der Partei­en­fi­nan­zierung) nicht zuletzt mit der Betätigung des hiesigen Antragstellers begründet. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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