21.11.2024
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Dokument-Nr. 33138

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss27.07.2023

Zweifel an Verfas­sungstreue rechtfertigt EntlassungVerfassungs­feindliche Einstellung als Grund für Entlassung nicht erforderlich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminal­kommissar­anwärter aus dem Beamten­ver­hältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Dienstbehörde hatte festgestellt, dass der Polizeibeamte zahlreiche Inter­net­beiträge der "Neuen Rechten" verfolgte und mehrere von ihnen likte. Die Beiträge enthielten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Corona­schutz­maß­nahmen mit der Verfolgung von Juden im Natio­nal­so­zi­a­lismus und die Verächt­lich­machung von Repräsentanten der Bunderepublik Deutschland.

Zweifel an Verfas­sungstreue rechtfertigt Entlassung

Das OVG hat bekräftigt, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfas­sungs­rechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfas­sungs­mäßigen Organe und die geltende Verfas­sungs­ordnung angriffen, bekämpften und diffamierten. Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen. Es sei nicht notwendig, dass eine verfas­sungs­feindliche Einstellung erwiesen sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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