18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.05.2023

Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutz­partei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennenAnspruch der Tierschutz­partei auf Gleich­be­handlung gemäß Grundgesetz

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungs­ver­fahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutz­partei) gegen die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutz­partei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernseh­sen­dungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.

Der rbb hatte die zusam­men­fassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfas­sungs­rechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestal­tungs­freiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahl­be­rich­t­er­stattung geltenden partei­en­recht­lichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunk­an­stalten konkurrierende Parteien im Rahmen eines redaktionellen Gesamtkonzepts entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssten, sei hier Genüge getan.

OVG: Legitimes Interesse an Nennung des Wahlergebnisses

Dieser Argumentation ist das Oberver­wal­tungs­gericht im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles nicht gefolgt. Der Anspruch der Tierschutz­partei ergebe sich hier aus dem in Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Recht der Parteien auf Gleich­be­handlung. Es bestehe ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahlergebnisses, die Umsetzung der Forderung könne hier ohne großen Aufwand geleistet werden und der Eingriff in die redaktionelle Gestal­tungs­freiheit sei gering. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32941

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI