21.11.2024
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Urteil17.05.2023Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg3 B 24/22
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.05.2023

Kein Familien­flüchtling­sschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines FlüchtlingsFamilien­flüchtling­sschutz nur für eine Ehefrau

In einem Berufungs­ver­fahren hat das Ober­verwaltungs­gericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden: Nur eine Ehefrau eines anerkannten Flüchtlings kann den Familien­flüchtling­sschutz erhalten. Damit wurde ein Urteil aus erster Instanz aufgehoben.

Famili­en­flücht­lings­schutz wird der Ehegattin oder dem Ehegatten eines Flüchtlings unter bestimmten Bedingungen „automatisch“ gewährt, ohne dass der Ehegatte in seiner eigenen Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flücht­lings­ei­gen­schaft erfüllen muss.

OVG verneint Famili­en­flücht­lings­schutz für weitere Ehefrau

Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann jedoch nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten. Dies ergibt sich dem Oberver­wal­tungs­gericht zufolge sowohl aus dem deutschen Recht als auch aus dem Recht der Europäischen Union. Die weitere Ehefrau hat in einem solchen Fall lediglich einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren eigenen Asylantrag individuell prüft. Dies hatte hier (nur) zu der Zuerkennung subsidiären Schutzes geführt, was nicht Gegenstand des Berufungs­ver­fahrens war. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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