14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31738

Drucken
Beschluss05.05.2022Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg11 S 7/22
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss05.05.2022

Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werdenRechts­wid­rigkeit des Haupt­be­trie­bsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Tagebaubetrieb Jänschwalde vorläufig fortgeführt werden darf. Es hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Cottbus stattgegeben.

Das Verwal­tungs­gericht hatte die Zulassung des Haupt­be­trie­bsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die Einstellung der Tagebauarbeiten ab dem 15. Mai 2022 angeordnet.

OVG: Folgenabwägung zugunsten der LEAG

Das Oberver­wal­tungs­gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Rechts­wid­rigkeit des Haupt­be­trie­bsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die Bedeutung und den Umfang der der Lausitzer Energie Bergbau AG erteilten wasser­recht­lichen Erlaubnis streiten. Die bei offenen Erfolgs­aus­sichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der Lausitzer Energie Bergbau AG ausgehen.

Einstellung des Tagebaubetriebs mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden

Eine Einstellung des Tagebaubetriebs sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen (u.a. die seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine gefährdete Energie­ver­sorgung) sowie für die wirtschaft­lichen Interessen der Bergbau­un­ter­nehmerin verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwäs­se­rungs­maß­nahmen betroffenen Gebiete vergleichsweise gering. Die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die Sicherheit der Böschungen im Tagebau, aber auch die Versorgung von Schutzgebieten mit Sümpfungswasser weiter gewährleisten zu können. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI