21.11.2024
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Dokument-Nr. 28423

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss10.02.2020

Naturschutz­verbandes scheitert mit Antrag auf vorläufige Untersagung der Baumfäl­l­a­r­beiten im Zuge des Ausbaus der L 794Baumfäl­l­a­r­beiten für geplanten Ausbau unumgänglich

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfäl­l­a­r­beiten erfolgen dürfen.

Ein Natur­schutz­verband begehrt im Rahmen eines Eilrechts­schutz­ver­fahrens, im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplante Baumfäl­l­a­r­beiten vorläufig zu untersagen.

Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau notwendig

Der Eilrechts­schutz­antrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte. Er sei aber nicht begründet. Der Senat hat angenommen, dass der geplanten Ausbau zur Beseitigung erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit der Strecke notwendig und eine andere Möglichkeit der Ausführung, die eine Fällung der Alleebäume entbehrlich machen würde, auch im Beschwer­de­ver­fahren nicht erkennbar geworden sei.

Antrag wegen Rüge fehlender Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung unzulässig

Soweit der Antragsteller außerdem gerügt hat, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden, die Einhaltung arten­schutz­recht­licher Verbote nicht gewährleistet, die Baumschutz­satzung der Stadt nicht beachtet und die an anderer Stelle vorgesehenen Ersatzmaßnahmen unzureichend seien, war dem nicht weiter nachzugehen, weil der hierauf gestützte Antrag wie vom Verwal­tungs­gericht bereits angenommen unzulässig war.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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