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Dokument-Nr. 30399

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Beschluss08.04.2021Oberlandesgericht Zweibrücken6 UF 19/21
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankenthal, Beschluss25.01.2021, 71 F 175/20
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss08.04.2021

Vater­schafts­anfechtung: Kein Erfordernis einer eidess­tatt­lichen Versicherung bei unstreitigen Bestehens der biologischen VaterschaftBestätigung der biologischen Vaterschaft durch Kindesmutter ausreichend

Für eine Vater­schafts­anfechtung des biologischen Vaters gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dann keine eidesstattliche Versicherung erforderlich, wenn sämtliche Beteiligten und insbesondere die Kindesmutter das Bestehen der biologischen Vaterschaft bestätigen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall leitete ein Mann im Jahr 2020 beim Amtsgericht Frankenthal ein Vater­schafts­an­fech­tungs­ver­fahren ein. Er behauptete der leibliche Vater des Kindes zu sein. Dies wurde durch die Kindesmutter und ihrem Partner bestätigt. Der leibliche Vater legte keine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt vor, dass er der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt habe. Das Amtsgericht wies die Vaterschaftsanfechtung zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des biologischen Vaters.

Vorlage einer eidess­tatt­lichen Versicherung nicht erforderlich

Das Oberlan­des­ge­richte Zweibrücken führte zum Fall aus, dass für die Vater­schafts­an­fechtung des potentiell biologischen Vaters grundsätzlich die Vorlage der eidess­tatt­lichen Versicherung gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich sei. Dies sei eine Verfah­rens­vor­aus­setzung, um Anfechtungen durch irgendeinen interessierten Mann ins Blaue hinein zu vermeiden. Die Versicherung an Eides statt sei aber nicht erforderlich, wenn die Beteiligten des Verfahrens und insbesondere die Kindesmutter übereinstimmend von der leiblichen Vaterschaft des Antragstellers ausgehen. In diesem Fall bedürfe es nicht des Schutzes vor einer Anfechtung ins Blaue hinein.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

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