18.10.2024
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Dokument-Nr. 30715

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Beschluss17.08.2021Oberlandesgericht Zweibrücken1 OLG 2 Ss 42/21
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Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss17.08.2021

Haftstrafe für Plakat-Beklebungen im Raum LandauRevision verworfen - Urteil rechtskräftig

Das OLG Zweibrücken hat die Revision gegen ein Urteil des LG Landau verworfen, sodass der als Fassa­den­schmierer oder Plakatekleber bekannt­ge­wordene Landauer seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten am 27.10.2020 wegen gemein­schäd­licher Sachbeschädigung in zwölf Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zehn Monaten verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln angeordnet. Tatvorwurf war im Wesentlichen das Bekleben von Verkehrs- oder Hinweis­schildern im öffentlichen Raum mit angefertigten Plakaten, die mit einem fest haftenden Klebeprodukt aufgebracht worden waren.

Angeklagter scheitert mit Berufung

Die gegen dieses Urteil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht Landau in der Pfalz durch Urteil vom 19.04.2021 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von neun Monaten verurteilt worden ist.

OLG: LG-Urteil frei von benach­tei­li­genden Rechtfehler

Die gegen letztgenannte Entscheidung eingelegte Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt hat, hat das Pfälzischen Oberlan­des­gericht Zweibrücken nun im Beschlusswege einstimmig verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisi­ons­recht­fer­tigung keinen den Angeklagten benach­tei­li­genden Rechtfehler ergeben habe. Damit ist die Verurteilung in Rechtskraft erwachsen.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

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