23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 30715

Drucken
Beschluss17.08.2021Oberlandesgericht Zweibrücken1 OLG 2 Ss 42/21
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss17.08.2021

Haftstrafe für Plakat-Beklebungen im Raum LandauRevision verworfen - Urteil rechtskräftig

Das OLG Zweibrücken hat die Revision gegen ein Urteil des LG Landau verworfen, sodass der als Fassa­den­schmierer oder Plakatekleber bekannt­ge­wordene Landauer seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten am 27.10.2020 wegen gemein­schäd­licher Sachbeschädigung in zwölf Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von zehn Monaten verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln angeordnet. Tatvorwurf war im Wesentlichen das Bekleben von Verkehrs- oder Hinweis­schildern im öffentlichen Raum mit angefertigten Plakaten, die mit einem fest haftenden Klebeprodukt aufgebracht worden waren.

Angeklagter scheitert mit Berufung

Die gegen dieses Urteil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht Landau in der Pfalz durch Urteil vom 19.04.2021 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von neun Monaten verurteilt worden ist.

OLG: LG-Urteil frei von benach­tei­li­genden Rechtfehler

Die gegen letztgenannte Entscheidung eingelegte Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt hat, hat das Pfälzischen Oberlan­des­gericht Zweibrücken nun im Beschlusswege einstimmig verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisi­ons­recht­fer­tigung keinen den Angeklagten benach­tei­li­genden Rechtfehler ergeben habe. Damit ist die Verurteilung in Rechtskraft erwachsen.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI