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24.08.2026 

Dokument-Nr. 36207

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Beschluss21.08.2026Oberlandesgericht StuttgartOVG 11 S 39/26
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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss21.08.2026

Bezirksamt durfte Baumfällungen für Heizkraftwerk-Modernisierung nicht stoppenBaumfällung für Baustelle des Heizkraftwerks Charlottenburg zulässig - Immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung setzt sich durch

Die Fällung von zehn Rosskastanien für die Einrichtung einer Baustel­len­fläche im Zuge der Modernisierung des Heizkraftwerks Charlottenburg ist behördlich genehmigt und damit zulässig. Das hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss festgestellt.

Die Antragstellerin, die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, modernisiert das Heizkraftwerk Charlottenburg durch die Errichtung von drei neuen gasgefeuerten Gastur­bi­ne­n­anlagen, vier Elektro-Heißwas­ser­er­zeugern sowie Nebenanlagen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund­heits­schutz und technische Sicherheit Berlin erteilte der Antragstellerin hierfür am 27. Februar 2026 die notwendige immis­si­ons­schutz­rechtliche Änderungs­ge­neh­migung, gegen die kein Rechtsbehelf eingelegt wurde. Gegenstand der Genehmigung ist unter anderem die Einrichtung der Baustel­len­fläche inklusive der nötigen Fällung von zehn Rosskastanien im Bereich der Grünanlage Am Spreebord, in dem die zur Baustelle gehörenden Perso­na­l­con­tainer aufgestellt werden sollen. Als Ersatz hierfür ist die Antragstellerin nach Beendigung der Bauarbeiten unter anderem zur Pflanzung von 19 Bäumen verpflichtet, ferner zu einer dreijährigen Fertigstellungs- und Entwick­lungs­pflege sowie einer 22-jährigen Unter­hal­tungs­pflege. Darüber hinaus hat die Antragstellerin bei der Fällung auf die Einhaltung arten­schutz­recht­licher Vorgaben zu achten.

Fällverbot durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf untersagte der Antragstellerin am 2. Juli 2026 die Fällung der zehn Rosskastanien.

Erfolgreicher Eilantrag: OVG bestätigt Vorrang der Genehmigung

Der gegen diese Anordnung gerichtete Eilrecht­schutz­antrag der Antragstellerin hatte Erfolg. Der 11. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts stellte die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs wieder her. Das Bezirksamt war nicht befugt, die Fällung der Rosskastanien zu untersagen. Diese Frage wurde unter Beachtung der natur­schutz­recht­lichen Belange und unter Ausschluss geeigneter Alternativen für die Aufstellung der Container bereits im Rahmen des immis­si­ons­schutz­recht­lichen Verfahrens, an dem das Bezirksamt beteiligt war, durch den Bescheid vom 27. Februar 2026 abschließend wirksam geregelt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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