21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 34197

Drucken
Urteil10.11.2023Oberlandesgericht Stuttgart3 U 23/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2024, 354Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2024, Seite: 354
  • NJW-RR 2024, 599Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2024, Seite: 599
  • RRa 2024, 66Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2024, Seite: 66
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Tübingen, Urteil13.01.2023, 3 O 126/21
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil10.11.2023

Reise­ver­an­stalter und Tourguide haften nicht für durch Selbst­ge­fährdung verursachten tödlichen MotorradunfallFehlen eines haftungs­begründenden Zusammenhangs

Verunglückt bei einer Motorradtour einer der Teilnehmer tödlich, weil er zu schnell fährt, so haftet dafür weder der Reise­ver­an­stalter noch der Tourguide. Es fehlt insofern der haftungs­be­gründende Zusammenhang. Dies hat das Oberlan­des­gericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2019 verunglückte bei einer Motorradtour in Kroatien einer der Teilnehmer tödlich. Der 53-jährige, erfahrene Motorradfahrer fuhr bei dem Befahren einer Rechtskurve mit sich verengenden Kurvenradius in die Gegenfahrbahn hinein, kam nach links von der Fahrbahn ab und stürzte eine Abhang hinunter. Er zog sich dabei schwere Verletzungen zu und verstarb schließlich einige Monate später im Krankenhaus. Die Beweisaufnahme ergab später, dass der Motorradfahrer zu schnell fuhr. Es wurde vermutete, dass er den Anschluss an seine Gruppe nicht verpassen wollte. Bei der Tour gab es drei Gruppen, je nach Fahrerfahrung. Der verunglückte Motorradfahrer fuhr in der ersten Gruppe, die für erfahrene Fahrer vorgesehen war. Ein Wechsel der Gruppen war jederzeit möglich. Die Kranken­ver­si­cherung des Motorradfahrer klagte schließlich gegen die Reise­ver­an­stalterin und den Tourguide der ersten Gruppe auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht wies Schaden­s­er­satzklage ab

Das Landgericht Tübingen wies die Schaden­s­er­satzklage ab. Es ging davon aus, dass der Unfall durch einen Fahrfehler des Verunfallten verursacht worden sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz

Das Oberlan­des­gericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagte haben die Verletzung des Geschädigten nicht in zurechenbarer Weise verursacht. Der Geschädigte habe den Unfall durch eine Selbstgefährdung verursacht. Er sei mit einer Geschwindigkeit gefahren, bei der er das Motorrad nicht mehr habe beherrschen können. Dies könne den Beklagten nicht zugrechnet werden. Es habe hier auch nicht die Gefahr bestanden, dass er im Falle eines Abreißens zur ersten Gruppe auf sich allein gestellt gewesen wäre. Er habe sich vielmehr jederzeit zurückfallen lassen können und sich der zweiten oder dritten Gruppe anschließen können.

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34197

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI