21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 196

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Beschluss

Unfallopfer erhält 500.000,- € Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 500,- €

Das Oberlan­des­gericht Schleswig hat einem Unfallopfer das wahrscheinlich höchste Schmerzensgeld in der Bundesrepublik zuerkannt.

Der heute fünf Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2002 bei einem Verkehrsunfall in Aukrug so schwere Verletzungen, dass er seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Im Bereich von Hals und Kopf leidet der Kläger unter starken Schmerzen.

Der bei dem Unfall getötete Großvater des Klägers war mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße auf die gegen­über­liegende Fahrbahn geraten und mit einem entge­gen­kom­menden Pkw frontal zusam­men­ge­stoßen.

Das Landgericht Kiel hatte die Haftpflicht­ver­si­cherung des Großvaters zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 500.000,- € und einer lebenslangen monatlichen Schmer­zens­geldrente von 500 € verurteilt. Das Schmerzensgeld sei angesichts des Leidens des Klägers angemessen.

Mit ihrer Berufung hat die Haftpflicht­ver­si­cherung geltend gemacht, dass Anhaltspunkte für einen unvor­her­sehbaren Bewusst­seins­verlust des deshalb schuldlosen Großvaters bestünden und das Schmerzensgeld überhöht sei. Das Oberlan­des­gericht Schleswig hat die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch rechtskräftigen Beschluss zurückgewiesen und sich dem Landgericht in Ergebnis und Begründung angeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 04.12.2003

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss196

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI