18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 196

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Beschluss

Unfallopfer erhält 500.000,- € Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 500,- €

Das Oberlan­des­gericht Schleswig hat einem Unfallopfer das wahrscheinlich höchste Schmerzensgeld in der Bundesrepublik zuerkannt.

Der heute fünf Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2002 bei einem Verkehrsunfall in Aukrug so schwere Verletzungen, dass er seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Im Bereich von Hals und Kopf leidet der Kläger unter starken Schmerzen.

Der bei dem Unfall getötete Großvater des Klägers war mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße auf die gegen­über­liegende Fahrbahn geraten und mit einem entge­gen­kom­menden Pkw frontal zusam­men­ge­stoßen.

Das Landgericht Kiel hatte die Haftpflicht­ver­si­cherung des Großvaters zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 500.000,- € und einer lebenslangen monatlichen Schmer­zens­geldrente von 500 € verurteilt. Das Schmerzensgeld sei angesichts des Leidens des Klägers angemessen.

Mit ihrer Berufung hat die Haftpflicht­ver­si­cherung geltend gemacht, dass Anhaltspunkte für einen unvor­her­sehbaren Bewusst­seins­verlust des deshalb schuldlosen Großvaters bestünden und das Schmerzensgeld überhöht sei. Das Oberlan­des­gericht Schleswig hat die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch rechtskräftigen Beschluss zurückgewiesen und sich dem Landgericht in Ergebnis und Begründung angeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 04.12.2003

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