18.10.2024
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Dokument-Nr. 2047

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Beschluss10.03.2006Oberlandesgericht Schleswig-Holstein1 (6) Verg 13 / 05
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Beschluss10.03.2006

Ostseeautobahn A 20 - OLG bestätigt Auftragsvergabe an Baufirma aus Mecklenburg-Vorpommern

Der Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlan­des­ge­richts hat den Streit mehrerer Baufirmen um den Bauauftrag für die "Ostseeautobahn" A 20 von Lübeck nach Geschendorf (Krs. Segeberg) beendet. Die Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag an eine Firma aus Mecklenburg-Vorpommern zu vergeben, wurde bestätigt.

Im Dezember 2005 hatte der Vergabesenat einen vorläufigen "Auftragsstopp" verhängt, weil Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von sog. Nach- oder Subunternehmern unklar erschien. Davon ist der Senat nach gut dreistündiger mündlicher Verhandlung abgerückt: Die "schlag­wort­artige" Bezeichnung der Einsatzbereiche für Nachunternehmer sei - insgesamt - akzeptabel. Soweit die Nachun­ter­neh­me­r­er­klärung der Bieterfirma noch "Unschärfen" enthalte, habe sich ergeben, dass diese nur wenige Positionen und weniger als 1 % des Auftragswertes von fast 40 Millionen Euro beträfen. Der Wettbewerb und die Chancen­gleichheit aller Bieter werde nicht dadurch beeinträchtigt.

Die Beschwerde einer Hamburger Bieter­ge­mein­schaft gegen die Verga­be­ent­scheidung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein blieb damit erfolglos.

Die Entscheidung des Vergabesenats ist unanfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein vom 10.03.2006

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