Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil09.11.2005
Auslieferung eines italienischen Mörders zulässig
Der 1. Strafsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts hat die Auslieferung eines im Juli 2005 im Saarland festgenommenen italienischen Staatsangehörigen nach Italien zur Vollstreckung der von italienischen Schwurgerichten verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt.
Die italienischen Gerichte hatten den Verfolgten des fünffachen Mordes, des unerlaubten Besitzes und Führens verschiedener Schusswaffen sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (der "Cosa Nostra") für schuldig befunden. Der Auslieferung stand nach Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts nicht entgegen, dass der Verfolgte in Italien in Abwesenheit verurteilt wurde, denn er hatte sich dem Verfahren ausweislich der von den italienischen Behörden zwischenzeitlich übermittelten Auslieferungsunterlagen durch Flucht entzogen und hat seine Verteidigungsrechte in Italien wirksam durch einen Wahlverteidiger wahrnehmen lassen.
Durch die seit dem 21. Februar 2005 geltende Neufassung der italienischen Strafprozessordnung wird ihm zudem die Möglichkeit eröffnet, das Abwesenheitsurteil in Italien nachträglich überprüfen zu lassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Saarbrücken vom 09.11.2005