14.11.2024
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Dokument-Nr. 1237

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Urteil09.11.2005Oberlandesgericht SaarbrückenOLG Ausl 42/2005 (31/05)
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Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil09.11.2005

Auslieferung eines italienischen Mörders zulässig

Der 1. Strafsenat des Saarländischen Oberlan­des­ge­richts hat die Auslieferung eines im Juli 2005 im Saarland festgenommenen italienischen Staats­an­ge­hörigen nach Italien zur Vollstreckung der von italienischen Schwurgerichten verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt.

Die italienischen Gerichte hatten den Verfolgten des fünffachen Mordes, des unerlaubten Besitzes und Führens verschiedener Schusswaffen sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (der "Cosa Nostra") für schuldig befunden. Der Auslieferung stand nach Auffassung des Saarländischen Oberlan­des­ge­richts nicht entgegen, dass der Verfolgte in Italien in Abwesenheit verurteilt wurde, denn er hatte sich dem Verfahren ausweislich der von den italienischen Behörden zwischen­zeitlich übermittelten Auslie­fe­rungs­un­terlagen durch Flucht entzogen und hat seine Vertei­di­gungs­rechte in Italien wirksam durch einen Wahlverteidiger wahrnehmen lassen.

Durch die seit dem 21. Februar 2005 geltende Neufassung der italienischen Straf­pro­zess­ordnung wird ihm zudem die Möglichkeit eröffnet, das Abwesen­heits­urteil in Italien nachträglich überprüfen zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Saarbrücken vom 09.11.2005

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