Dokument-Nr. 2262
Permalink https://urteile.news/
Oberlandesgericht Oldenburg Urteil10.11.2005
Klage wegen Geruchsbelästigungen endgültig abgewiesenSchlussstrich unter Peguform-Prozess
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat abschließend über die Schadenersatzklage einer jungen Frau gegen die Firma Peguform entschieden. Die Frau hatte mit der Behauptung geklagt, durch Schadstoffemissionen in den Jahren 1988 bis 1991 gesundheitlich schwer geschädigt worden zu sein.
Die Klage war bereits vom Landgericht Oldenburg und vom Oberlandesgericht Oldenburg abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte diese Entscheidungen aufgehoben und den Rechtsstreit an das OLG Oldenburg zurückverwiesen.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme ist die Klage nun endgültig abgewiesen worden.
Die 1980 geborene Klägerin hatte bis 1991 in rund zwei Kilometer Entfernung vom Betriebsgelände der inzwischen insolventen Firma Peguform GmbH & Co. KG an der Rheinstraße in Oldenburg gewohnt. Zumindest im Jahr 1990 waren von den dort betriebenen Lackieranlagen erhebliche „katzendreckähnliche“ Geruchsemissionen ausgegangen, die zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern führten. Nach dem Prozessvortrag der Klägerin sollen mit den Geruchsbelästigungen Schadstoffemissionen einhergegangen sein, die die Grenzwerte der Betriebsgenehmigung überstiegen. Das habe bei ihr erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht und ihre Schulunfähigkeit herbeigeführt. Sie hat deshalb die Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Pflicht der Schuldnerin zum Ersatz aller weiteren Schäden verlangt. Beim Insolvenzgericht hat die Klägerin eine Forderung von rund 600.000 Euro wegen Sach- und Gesundheitsschäden angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat diese Forderung bestritten, sodass der Rechtsstreit zwischen der Klägerin und dem Insolvenzverwalter weiter geführt wurde.
Der 8. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat zur Aufklärung des Falls ein umweltmedizinisch/toxikologisches und ein technisches Gutachtens eingeholt. Aus den Gutachten hat sich nicht ergeben, dass die schwerwiegende Erkrankung der Klägerin toxische Ursachen hat und auf Emissionen aus den Lackieranlagen der Firma Peguform zurückzuführen ist. Die Gründe für die Beschwerden ließen sich nicht klären. Nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen kommen dafür eine Reihe von Krankheiten in Betracht, die als Ursache nicht ausgeschlossen werden konnten. Fest steht hingegen, dass die seinerzeit für den katzendreckähnlichen Geruch verantwortlichen Stoffe (sogenannte Mercaptane) aus den Lackieranlagen der Beklagten keine toxische Wirkung haben. Gegen die Verursachungshypothese der Klägerin sprach auch, dass allein sie schwerwiegend erkrankt ist, nicht aber weitere Einwohner von Oldenburg, die im gleichen Radius um die Lackieranlagen von Peguform wohnten. Die Ausführungen des Gerichts zu diesem Punkt machen deutlich, dass die Geruchsbelästigungen Anfang der 90er Jahre für erhebliches Aufsehen gesorgt hatten. In den Jahren 1990 und 1991 erfolgten Untersuchungen des Gesundheitsamtes Oldenburg zu Fehlzeiten in Kindergärten, Auffälligkeiten bei Einschulungsuntersuchungen und Beschwerdehäufigkeiten in Arztpraxen. Im Frühjahr 1991 wurden Immissions- und Innenraummessungen im Kindergarten Osternburg durchgeführt. Die Untersuchungen hatten aber keinen Anhalt für eine erhöhte Erkrankungshäufigkeit oder durch die Lackieranlagen der Schuldnerin verursachte Erkrankungen in den betroffenen Stadtteilen ergeben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.03.2006
der Leitsatz
Haftung wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen aus einem Industriebetrieb.
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2262
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.