14.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 4408

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Oberlandesgericht Oldenburg Urteil01.03.2007

Wertminderung eines Pkw auch bei hohem Kilometerstand ersatzfähigOLG Oldenburg zum Schadenersatz nach Verkehr­s­un­fällen

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg hat eine Entscheidung zur Erstat­tungs­fä­higkeit des unfallbedingten Wertverlusts bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung getroffen. Der Unfall­ve­r­ur­sacher wurde zum Ersatz der Wertminderung verurteilt, obwohl der Pkw der Klägerin zum Unfallzeitpunkt bereits einen Kilometerstand von fast 200.000 Kilometern aufwies.

In erster Instanz war die Klage in diesem Punkt noch abgewiesen worden. Der 8. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts vertrat eine andere Auffassung:

Dem Anspruch stehe die hohe Fahrleistung des Fahrzeugs (Audi A 6 Avant TDI) zum Unfallzeitpunkt nicht entgegen. Es entspreche nicht mehr höchst­rich­ter­licher Rechtsprechung, dass bei Pkw eine Fahrleistung von 100.000 Kilometern als obere Grenze für den Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwerts anzusetzen ist. Diese früher vertretene Auffassung beruhte darauf, dass solche Fahrzeuge allgemein nur noch einen derart geringen Handelswert hatten, dass ein messbarer Minderwert nach Behebung der Unfallschäden nicht mehr eintrat. Mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge habe sich jedoch die Bedeutung der Laufleistung für den Wert auf dem Gebraucht­wa­genmarkt geändert. Auf eine starre Kilometergrenze könne nicht mehr abgestellt werden, sondern es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich der Unfallschaden wertmindernd auswirkt.

Diese Frage haben die Richter im entschiedenen Fall bejaht. Der – marktgängige – Pkw der Klägerin war zurzeit des Unfalls trotz der hohen Laufleistung erst rund dreieinhalb Jahre alt. Der Unfallschaden, der unter anderem Richtarbeiten im Bereich des Bodenblechs erforderte, war bei einem späteren Verkauf offen­ba­rungs­pflichtig. Unter diesen Umständen hatte die Klägerin Anspruch auf Ersatz des von einem Sachver­ständigen ermittelten merkantilen Minderwerts von 250,00 Euro.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 13.06.2007

der Leitsatz

Zur Erstat­tungs­fä­higkeit des merkantilen Minderwerts nach Unfallschaden bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.

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