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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 33115

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Oberlandesgericht Oldenburg Urteil29.06.2023

Bei finanzieller Überforderung keine Mithaftung für Autokredit von Ex-FreundVertragsabrede sittenwidrig und damit nichtig

Konnte eine Bank erkennen, dass die mitun­ter­zeichnende Partei eines Darle­hens­vertrags im Haftungsfall finanziell überfordert sein würde, kann jener Darle­hens­vertrag sittenwidrig sein. So liegen die Dinge jedenfalls in dem Fall einer jungen Frau, über den das Oberlan­des­gericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden hatte.

Die Anfang 20-Jährige verdiente als Verkäuferin in einer Bäckerei monatlich ca. 1.300 Euro netto. Sie unterschrieb neben ihrem Freund einen Darlehensvertrag über rund 90.000 Euro mit einer monatlichen Rate von knapp über 1.000 Euro. Der Freund wollte mit dem Geld alte Kredite umschichten und ein Auto kaufen. Zwei Jahre später kündigte die Bank den Kreditvertrag, weil der Freund die Raten nicht mehr bediente. Sie stellte die Restforderung von rund 50.000 Euro fällig. Weil sie von dem (inzwischen Ex-)Freund der jungen Frau das Geld nicht erhielt, verklagte die Bank die Frau vor dem Landgericht Osnabrück. Die Frau wurde zur Zahlung des Betrages verurteilt.

OLG: Keine Mithaftung für Kredit bei offen­sicht­licher, finanzieller Überforderung

Hiergegen wandte sie sich an das Oberlan­des­gericht Oldenburg. Das OLG gab der Frau Recht und wies die Klage der Bank ab. Die Frau sei keine echte Darle­hens­nehmerin, sondern habe lediglich eine Mithaftung übernommen. Es handele sich daher um eine einseitig belastende Vertragsabrede. Eine solche Abrede sei zwar möglich, im konkreten Falle aber wegen der Gesamt­kon­stel­lation und der offen­sicht­lichen, krassen finanziellen Überforderung der Frau sittenwidrig und damit nichtig. Der Bank sei bei Vertragsschluss die emotionale Verbundenheit der Frau zu ihrem Freund bekannt gewesen, ebenso deren beengte finanzielle Verhältnisse, also die Tatsache, dass die Haftung die Frau finanziell ruinieren könne. Es widerspreche dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn Banken ein solche Situation ausnutzten. Die klagende Bank habe die sich daraus im konkreten Einzelfall ergebende Vermutung der Sittenwidrigkeit nicht widerlegen können. Insbesondere spreche es nicht gegen eine Sitten­wid­rigkeit, dass die junge Frau bei Vertragsschluss nichts von ihrer prekären Situation ahnte, weil sie irrtümlich glaubte, es gehe nur um 7.500 Euro für das Auto.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)

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