21.11.2024
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Sie sehen Hanfpflanzen, die unter künstlichem Licht herangezogen werden.

Dokument-Nr. 34400

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Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss29.08.2024

Freispruch nach Geset­ze­s­än­derung – Neue Cannabis-Regeln bewahren vor FahrverbotAngehobener THC-Grenzwert bewahrt Autofahrer vor Fahrverbot

Der Bußgeldsenat des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hat einen 40-jährigen Betroffenen aus dem Landkreis Leer in zweiter Instanz vom Vorwurf des Fahrens unter Canna­bi­seinfluss freigesprochen. Dabei spielte eine neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr eine entscheidende Rolle.

Zuvor hatte der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch eingelegt. Zunächst ohne Erfolg. Denn er wurde vom AG Papenburg wegen einer Autofahrt unter Canna­bi­seinfluss (§ 24 a Straßen­ver­kehrs­gesetz) zu einer Geldbuße von 1.000€ und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt. Das AG hatte festgestellt, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut ein Fahrzeug geführt hatte. Gegen dieses Urteil ging der Betroffene im Wege der sog. Rechts­be­schwerde vor, über des OLG entschieden hat.

Neuer Grenzwert führt zu Freispruch

Dabei kam dem Betroffenen eine zwischen­zeitliche Gesetzesänderung zugute: Denn als das AG am 9. Februar 2024 sein Urteil verkündete, galt für Autofahrten unter Canna­bi­seinfluss noch ein Grenzwert von 1, ng/ml. Daher stellte das AG seinerzeit zu Recht von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgehen musste. Am 22. August 2024 - und damit nach dem Urteil des AG aber vor der Entscheidung des OLG - trat im Zuge der Cannabis-Legalisierung jedoch eine Geset­ze­s­än­derung in Kraft, die den Grenzwert für Fahrten unter Cannabis-Einfluss auf 3,5 ng/ml änderte (§ 24 a Absatz 1a Straßen­ver­kehrs­gesetz). Diese Geset­ze­s­än­derung war aufgrund einer gesetzlichen Anordnung (§ 4 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungs­wid­rig­keiten) zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen. Da der THC-Gehalt des Betroffenen unterhalb des neuen Grenzwertes lag, hob der Senat das Urteil des AG auf und sprach den Betroffenen frei.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)

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